{"id":325,"date":"2020-10-17T08:05:28","date_gmt":"2020-10-17T08:05:28","guid":{"rendered":"https:\/\/dynamic.xn--tennisclub-knigsfeld-fbc.de\/?page_id=325"},"modified":"2020-10-17T08:35:08","modified_gmt":"2020-10-17T08:35:08","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dynamic.xn--tennisclub-knigsfeld-fbc.de\/?page_id=325","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><strong>Tennisclub K\u00f6nigsfeld e.V<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 1 Name und&nbsp;Sitz<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u2018Tennis \u2013 Club K\u00f6nigsfeld e.V.\u2019 (in alternativer Schreibweise &#8222;Tennisclub K\u00f6nigsfeld&#8220;). Er hat seinen Sitz in K\u00f6nigsfeld im Schwarzwald. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen unter der Nummer VR 198 eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7&nbsp;2&nbsp;Zweck&nbsp;des Vereins<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Tennis-Club K\u00f6nigsfeld (TCK) mit seinem Sitz in K\u00f6nigsfeld verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenverordnung. Zweck des Vereins ist die Pflege und F\u00f6rderung des Tennisports.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die F\u00f6rderung des Tennissports, sportlicher \u00dcbungen und Leistungen, Training, Wettk\u00e4mpfe und Breitensport.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde K\u00f6nigsfeld im Schwarzwald, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Jede \u00c4nderung der Satzung ist dem zust\u00e4ndigen Finanzamt mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7&nbsp;3&nbsp;Erwerb&nbsp;der Mitgliedschaft<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden. Minderj\u00e4hrige haben die Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Vormundes vorzulegen. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Antrages ist der Vorstand verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde schriftlich mitzuteilen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung der Aufnahmegeb\u00fchr und des ersten Jahresbeitrages. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Als passives Mitglied kann nur aufgenommen werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet<br><br>a) mit dem Tod des Mitglieds<\/p>\n\n\n\n<p>b) durch freiwilligen Austritt<\/p>\n\n\n\n<p>c) durch Streichung von der Mitgliederliste<\/p>\n\n\n\n<p>d) durch Ausschluss aus dem Verein<\/p>\n\n\n\n<p>zu&nbsp;b)&nbsp;Der&nbsp;freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstandes. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>zu c)&nbsp;Die&nbsp;Streichung von der Mitgliederliste kann erfolgen, wenn das Mitglied den Beitrag nach zweimaliger Mahnung nicht entrichtet hat.<\/p>\n\n\n\n<p>zu d)&nbsp;Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden bei groben und wiederholten Vergehen gegen die Vereinssatzung, sowie bei unehrenhaftem Betragen oder bei Verlust der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen den Ausschluss kann das betroffene Mitglied Berufung beim Vorstand einlegen. Die Berufung ist innerhalb von 14 Tagen, vom Tage der Bekanntgabe des Ausschlusses, an den Vorsitzenden mit schriftlicher Zustimmung von mindestens sechs Vereinsmitgliedern schriftlich einzureichen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7&nbsp;5&nbsp;Mitgliedsbeitr\u00e4ge&nbsp;und sonstige Einnahmen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Erf\u00fcllung des Vereinszwecks dienen die Beitr\u00e4ge der Mitglieder, private Spenden, Zuwendungen&nbsp;der \u00f6ffentlichen Hand und die Ertr\u00e4ge des Vereinsverm\u00f6gens. \u00dcber die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und ihre F\u00e4lligkeit entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7&nbsp;6&nbsp;Organe&nbsp;des Vereins<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Organe des Vereins sind<br><br>a) der Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>b) der Beirat<\/p>\n\n\n\n<p>c) die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7&nbsp;7&nbsp;Der&nbsp;Vorstand<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Vorstand des Vereins besteht aus<br><br>dem 1. Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>dem 2. Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>dem Kassier<\/p>\n\n\n\n<p>dem Schriftf\u00fchrer<\/p>\n\n\n\n<p>dem Sportwart<\/p>\n\n\n\n<p>dem Jugendwart<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, wobei einer der beiden Vorsitzenden mitwirken muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Vorstandsmitglied kann f\u00fcr maximal zwei \u00c4mter gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7&nbsp;8&nbsp;Zust\u00e4ndigkeit&nbsp;des Vorstandes und seiner Mitglieder<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Der Vorstand hat vor allem folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung<\/p>\n\n\n\n<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Einberufung der Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und Durchf\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dem Kassier&nbsp;<\/strong>obliegt die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens. Er hat f\u00fcr die Einziehung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu sorgen, Zahlungen auf Anweisung des Vorstandes zu leisten und \u00fcber die Kassenverwaltung der Mitgliederversammlung allj\u00e4hrlich Rechenschaft abzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kasse des Vereins ist einmal j\u00e4hrlich zu pr\u00fcfen. Au\u00dferordentliche Kassenpr\u00fcfungen kann der Vorstand jederzeit anordnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Sportwart&nbsp;<\/strong>ist f\u00fcr die sportlichen Belange des Vereins zust\u00e4ndig. Ihm obliegt die Aufstellung von Turniermannschaften, Abschluss von Tennisturnieren und deren Durchf\u00fchrung. Er ist ferner f\u00fcr die Verwahrung und Erhaltung aller dem Verein geh\u00f6renden Sportgegenst\u00e4nde und sportlichen Einrichtungen zust\u00e4ndig.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7&nbsp;9&nbsp;Amtsdauer&nbsp;der Vorstands- und Beiratsmitglieder<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Vorstands- und Beiratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. In Jahren mit ungerader Jahreszahl werden der 1. Vorsitzende, der Schriftf\u00fchrer und der Jugendwart gew\u00e4hlt. In Jahren mit gerader Zahl werden der 2. Vorsitzende, der Kassier und der Sportwart gew\u00e4hlt. Alle zu w\u00e4hlenden Organmitglieder sind einzeln zu w\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7&nbsp;10&nbsp;Beschlussfassung&nbsp;des Vorstandes<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse durch einfache Mehrheit in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einberufungspflicht von drei Tagen einzuberufen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Die Beschl\u00fcsse sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Schriftf\u00fchrer und dem 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden zu unterzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7&nbsp;11&nbsp;Der&nbsp;Beirat<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Beirat besteht aus vier Mitgliedern. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten zu beraten. Er kann auf Beschluss des Vorstands zu den Vorstandssitzungen hinzugezogen werden. Der Vorstand kann einzelne Mitglieder des Beirats mit Sonderaufgaben betrauen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7&nbsp;12&nbsp;Die&nbsp;Mitgliederversammlung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Mindestens einmal im Jahr muss eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie ist durch schriftliche Einladung mindestens acht Tage vor Abhaltung durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung allen Mitgliedern bekannt zu machen. Die&nbsp;Mitgliederversammlung&nbsp;hat folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Wahlen des Vorstands und der Beir\u00e4te<\/p>\n\n\n\n<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Entgegennahme des Jahresberichts des Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Entgegennahme des gepr\u00fcften Kassenberichts<\/p>\n\n\n\n<p>d)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Festsetzung der Mitgliederbeitr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p>e)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen<\/p>\n\n\n\n<p>f)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig, wenn die Einladung satzungsgem\u00e4\u00df erfolgte. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Satzungs\u00e4nderungen und Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen der Stimmenmehrheit von \u00be der anwesenden Mitglieder. Gew\u00e4hlt wird mittels Stimmzettel durch unbedingte Mehrheit der anwesenden, stimmf\u00e4higen Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>Erh\u00e4lt keiner der gew\u00e4hlten Kandidaten die unbedingte Stimmenmehrheit, so findet unter den beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Stimmengleichheit bei der Abstimmung \u00fcber einen Antrag gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird f\u00fcr ein Amt nur ein Vorschlag gemacht, so kann die Wahl durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Widerspruch erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom 1. oder 2. Vorsitzenden und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens drei Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. \u00dcber sp\u00e4tere Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7&nbsp;13&nbsp;Au\u00dferordentliche&nbsp;Mitgliederversammlung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 1\/5 aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7&nbsp;14&nbsp;Aufl\u00f6sung&nbsp;des Vereins<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 12 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts&nbsp;anderes&nbsp;beschlie\u00dft, sind s\u00e4mtliche Vorstandsmitglieder die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung tritt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23. M\u00e4rz 2015 am 24. M\u00e4rz 2015 in Kraft. Alle fr\u00fcheren Satzungen sind dadurch ung\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>Christiane Potschaske<\/td><td>Erwin Potschaske<\/td><\/tr><tr><td>1.Vorsitzende<\/td><td>2.Vorsitzender<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Tennisclub K\u00f6nigsfeld e.V \u00a7 1 Name und&nbsp;Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u2018Tennis \u2013 Club K\u00f6nigsfeld e.V.\u2019 (in alternativer Schreibweise &#8222;Tennisclub K\u00f6nigsfeld&#8220;). Er hat seinen Sitz in K\u00f6nigsfeld im Schwarzwald. 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